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   LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22   

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https://dejure.org/2023,10138
LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22 (https://dejure.org/2023,10138)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22 (https://dejure.org/2023,10138)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. März 2023 - 16 TaBV 85/22 (https://dejure.org/2023,10138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 23 Absatz 3 BetrVG

  • IWW

    § 23 Abs. 3 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 85 Abs. 1 S. 3 ArbGG, § 890 ZPO, §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3
    Rechtsschutzinteresse des Betriebsrats für einen Unterlassungsantrag nach § 23 Abs. 3 BetrVG ; Unterlassungsanspruch bei grober Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber; Duldung von Überstunden durch den Arbeitgeber; Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats aus ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 999
  • NZA-RR 2023, 417
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22
    Die positive Kenntnis des Arbeitgebers von Überstundenleistungen durch Arbeitnehmer ohne Ergreifen von Gegenmaßnahmen deutet regelmäßig auf deren Duldung hin (vergleiche für den Individualprozess der Vergütung von Überstunden Bundesarbeitsgericht 10. April 2013 -5 AZR 122/12- Rn. 21).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19

    Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22
    Es muss hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen gebotener Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber geben, um dessen Untätigkeit als ein Hinnehmen werten zu können (Bundesarbeitsgericht 28. Juli 2020 -1 ABR 18/19- Rn. 19).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22
    Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Anträge bestehen nicht deshalb, weil eine Beschlussfassung des Betriebsrats zur Einleitung des vorliegenden Verfahrens unterblieben wäre (vergleiche hierzu: Bundesarbeitsgericht 6. November 2013 -7 ABR 84/11- Rn. 50).
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12

    Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22
    Die bloße Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür hingegen nicht (Bundesarbeitsgericht 18. März 2014 -1 ABR 77/12- Rn. 15).
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers -

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22
    Hierbei kann dahinstehen, ob die am 13. Mai 2022 um 15:07 Uhr erfolgte Einladung rechtzeitig war, da der aus 9 Mitgliedern bestehende Betriebsrat mit 8 ordentlichen Mitgliedern und einem Ersatzmitglied einstimmig den entsprechenden Beschluss gefasst hat (siehe Protokoll der Betriebsratssitzung vom 16. Mai 2022, Bl. 320, 321 der Akte; vergleiche: Bundesarbeitsgericht 22. November 2017 -7 ABR 46/16-Rn. 14).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22
    Hierunter fallen auch grobe Verletzungen von Pflichten, die sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben (Bundesarbeitsgericht 23. Juni 1992 -1 ABR 11/92).
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